Der Bischofsrat
Der Bischofsrat setzt sich aus den engsten Mitarbeitern des Bischofs zusammen. Mit diesem Rat bespricht der Bischof alle Fragen, die die Leitung der Diözese betreffen, und bereitet seine Entscheidungen vor. Die ständigen Mitglieder des Bischofsrats sind die beiden Generalvikare, der Bischofskanzler und der Diözesanökonom.
Der Bischofsrat trifft sich auch regelmässig mit den Mitgliedern der Leitung des Diözesanseminars und den Oberinnen der Diözesanorden.