Priesterrat
Die Aufgabe des Priesterrats besteht darin, den Bischof vor allem in Fragen zu beraten, die das Leben und den Dienst der Priester betreffen. Er setzt sich aus den Dekanen und weiteren Priestern aus allen Regionen der Diözese zusammen, die von den Dekanaten, Ordensgemeinschaften usw. benannt werden, oder vom Bischof berufen werden. In diesem Sinne ist er ein Zeichen der Einheit aller Priester (des Presbyteriums der Diözese) mit ihrem Bischof.
Der Bischof und sein Presbyterium üben – in Zusammenarbeit mit den Diakonen und den Laien in pastoralen Funktionen – gemeinsam die drei Aufgaben des Dienstes aus: Verkündigung des Wortes Gottes, Heiligung und Leitung des Volkes Gottes.