Bischöfliche Kanzlei
Die Kanzlei ist eine Verwaltungs- und Rechtsabteilung. Sie wird von einem Kanzler geleitets, der vom Bischof ernannt wird. Sie ist für die Erstellung und Aufbewahrung der offiziellen Urkunden der Diözese zuständig, wie z. B. Dokumente über die empfangenen Sakramente (Taufen, Eheschliessungen, Firmungen usw.), Ernennungen und Dekrete des Bischofs. Ausserdem verwaltet sie das Diözesanarchiv.